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Zweckgebundene Erhebung und Verarbeitung der Daten.
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| Der Evaluator validiert (englisch „check“, analog zu Begriffsverwendung in der Common Criteria Evaluation Methodology) die vom Hersteller beschriebene Maßnahme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und räumt bestehende Zweifel (Plausibilitätsprüfung) aus, ob der Prüfaspekt und die damit verbundene Sicherheitsproblematik umfassend durch die beschriebenen Maßnahmen adressiert wird. Hierbei [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03161/BSI-TR-03161-2.pdf?__blob=publicationFile&v=10#%5B%7B%22num%22%3A15%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C54%2C243%2C0%5D MUSS] der Evaluator den aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Plattform mitberücksichtigen. Die Validierung [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03161/BSI-TR-03161-2.pdf?__blob=publicationFile&v=10#%5B%7B%22num%22%3A15%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C54%2C243%2C0%5D KANN] weitergehende Schritte, wie z.B. eine Quelltextanalyse, umfassen, falls der Evaluator diese für eine umfassende Einschätzung benötigt.
| Der Evaluator validiert (englisch „check“, analog zu Begriffsverwendung in der Common Criteria Evaluation Methodology) die vom Hersteller beschriebene Maßnahme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und räumt bestehende Zweifel (Plausibilitätsprüfung) aus, ob der Prüfaspekt und die damit verbundene Sicherheitsproblematik umfassend durch die beschriebenen Maßnahmen adressiert wird. Hierbei [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03161/BSI-TR-03161-2.pdf?__blob=publicationFile&v=10#%5B%7B%22num%22%3A15%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C54%2C243%2C0%5D MUSS] der Evaluator den aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Plattform mitberücksichtigen. Die Validierung [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03161/BSI-TR-03161-2.pdf?__blob=publicationFile&v=10#%5B%7B%22num%22%3A15%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C54%2C243%2C0%5D KANN] weitergehende Schritte, wie z.B. eine Quelltextanalyse, umfassen, falls der Evaluator diese für eine umfassende Einschätzung benötigt.
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==== Ergänzende Informationen für Evaluatoren ====
==== Ergänzende Informationen für Evaluatoren ====
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Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.
Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2024, 17:51 Uhr

Beschreibung

Die Web-Anwendung DARF KEINE Daten erheben und verarbeiten, die nicht dem rechtmäßigen Zweck der Anwendung dienen.

Kurzfassung

Zweckgebundene Erhebung und Verarbeitung der Daten.

Testcharakteristik

Prüftiefe

Bezeichnung Mindestanforderungen an die Prüfung
CHECK Der Evaluator validiert (englisch „check“, analog zu Begriffsverwendung in der Common Criteria Evaluation Methodology) die vom Hersteller beschriebene Maßnahme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und räumt bestehende Zweifel (Plausibilitätsprüfung) aus, ob der Prüfaspekt und die damit verbundene Sicherheitsproblematik umfassend durch die beschriebenen Maßnahmen adressiert wird. Hierbei MUSS der Evaluator den aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Plattform mitberücksichtigen. Die Validierung KANN weitergehende Schritte, wie z.B. eine Quelltextanalyse, umfassen, falls der Evaluator diese für eine umfassende Einschätzung benötigt.


Ergänzende Informationen für Evaluatoren

Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.

Lösungsansätze

Weblinks

Ressourcen und Einzelnachweise