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Der Nutzer MUSS über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, sofern diese durch den Nutzer umsetzbar sind. | Der Nutzer MUSS über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, sofern diese durch den Nutzer umsetzbar sind. | ||
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Der Evaluator prüft, ob der Nutzer über selbst durchführbare Sicherheitsmaßnahmen informiert und ggf. angeleitet wird. Der Evaluator bewertet, ob die Maßnahmen ausreichend sind, um Restrisiken zu begrenzen. | Der Evaluator prüft, ob der Nutzer über selbst durchführbare Sicherheitsmaßnahmen informiert und ggf. angeleitet wird. Der Evaluator bewertet, ob die Maßnahmen ausreichend sind, um Restrisiken zu begrenzen. | ||
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2024, 18:35 Uhr
Beschreibung
Der Nutzer MUSS über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, sofern diese durch den Nutzer umsetzbar sind.
Kurzfassung
Information des Nutzers über erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung, Bibliotheken und Plattformen.
Testcharakteristik
Prüftiefe
Bezeichnung | Mindestanforderungen an die Prüfung |
---|---|
CHECK | Der Evaluator validiert (englisch „check“, analog zu Begriffsverwendung in der Common Criteria Evaluation Methodology) die vom Hersteller beschriebene Maßnahme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und räumt bestehende Zweifel (Plausibilitätsprüfung) aus, ob der Prüfaspekt und die damit verbundene Sicherheitsproblematik umfassend durch die beschriebenen Maßnahmen adressiert wird. Hierbei MUSS der Evaluator den aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Plattform mitberücksichtigen. Die Validierung KANN weitergehende Schritte, wie z.B. eine Quelltextanalyse, umfassen, falls der Evaluator diese für eine umfassende Einschätzung benötigt. |
Ergänzende Informationen für Evaluatoren
Der Evaluator prüft, ob der Nutzer über selbst durchführbare Sicherheitsmaßnahmen informiert und ggf. angeleitet wird. Der Evaluator bewertet, ob die Maßnahmen ausreichend sind, um Restrisiken zu begrenzen.