O.Purp 1: Unterschied zwischen den Versionen

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(Created page with "# O.Purp_1 Beschreibung: Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die Verwendung von personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.")
 
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# O.Purp_1
== Beschreibung ==
Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die Verwendung von
personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der
Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der
erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.
 
== Kurzfassung ==
Informationspflicht des Herstellers zum rechtmäßigen Zweck und Verwendung von personenbezogenen Daten.
 
== Anmerkungen ==
==== Prüftiefe ====
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:: '''CHECK'''
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Beschreibung:
Der Evaluator prüft, ob eine Beschreibung vorhanden ist und diese den rechtmäßigen Zwecken der
Anwendung entspricht. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als
Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.


Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die
== Lösungsansätze ==
Verwendung von personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der
Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der
erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.

Version vom 17. April 2024, 05:16 Uhr

Beschreibung

Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die Verwendung von personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.

Kurzfassung

Informationspflicht des Herstellers zum rechtmäßigen Zweck und Verwendung von personenbezogenen Daten.

Anmerkungen

Prüftiefe


CHECK


Der Evaluator prüft, ob eine Beschreibung vorhanden ist und diese den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entspricht. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.

Lösungsansätze