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Die Web-Anwendung MUSS den Nutzer auf den rechtmäßigen Zweck der anzufragenden Berechtigungen und auf die Auswirkungen hinweisen, die eintreten, falls der Nutzer diese nicht gewährt. | Die Web-Anwendung MUSS den Nutzer auf den rechtmäßigen Zweck der anzufragenden Berechtigungen und auf die Auswirkungen hinweisen, die eintreten, falls der Nutzer diese nicht gewährt. | ||
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2024, 18:35 Uhr
Beschreibung
Die Web-Anwendung MUSS den Nutzer auf den rechtmäßigen Zweck der anzufragenden Berechtigungen und auf die Auswirkungen hinweisen, die eintreten, falls der Nutzer diese nicht gewährt.
Kurzfassung
Hinweis auf Zweck der Berechtigungen und Auswirkungen bei Nichterteilung.
Testcharakteristik
Prüftiefe
Bezeichnung | Mindestanforderungen an die Prüfung |
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CHECK | Der Evaluator validiert (englisch „check“, analog zu Begriffsverwendung in der Common Criteria Evaluation Methodology) die vom Hersteller beschriebene Maßnahme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und räumt bestehende Zweifel (Plausibilitätsprüfung) aus, ob der Prüfaspekt und die damit verbundene Sicherheitsproblematik umfassend durch die beschriebenen Maßnahmen adressiert wird. Hierbei MUSS der Evaluator den aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Plattform mitberücksichtigen. Die Validierung KANN weitergehende Schritte, wie z.B. eine Quelltextanalyse, umfassen, falls der Evaluator diese für eine umfassende Einschätzung benötigt. |
Ergänzende Informationen für Evaluatoren
Der Evaluator prüft, ob die Anwendung auf den Zweck der geforderten Berechtigungen hinweist.