O.Purp 2: Unterschied zwischen den Versionen

Aus d.hack
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Beschreibung == Die Web-Anwendung DARF KEINE Daten erheben und verarbeiten, die nicht dem rechtmäßigen Zweck der Anwendung dienen. == Kurzfassung == Zweckgebundene Erhebung und Verarbeitung der Daten. == Anmerkungen == ==== Prüftiefe ==== <br /> :: '''CHECK''' <br /> Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grund…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
== Beschreibung ==  
== Beschreibung ==
Die Web-Anwendung DARF KEINE Daten erheben und verarbeiten, die nicht dem rechtmäßigen Zweck der Anwendung dienen.  
Die Web-Anwendung DARF KEINE Daten erheben und verarbeiten, die nicht dem rechtmäßigen Zweck der Anwendung dienen.


== Kurzfassung ==
== Kurzfassung ==
Zeile 6: Zeile 6:


== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==
==== Prüftiefe ====  
==== Prüftiefe ====
<br />
<br />
:: '''CHECK'''
:: '''CHECK'''
<br />
<br />
Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung
entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine uristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.


Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.
== Lösungsansätze ==
== Lösungsansätze ==

Version vom 23. April 2024, 16:19 Uhr

Beschreibung

Die Web-Anwendung DARF KEINE Daten erheben und verarbeiten, die nicht dem rechtmäßigen Zweck der Anwendung dienen.

Kurzfassung

Zweckgebundene Erhebung und Verarbeitung der Daten.

Anmerkungen

Prüftiefe


CHECK


Der Evaluator prüft, ob alle Daten die erhoben und den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entsprechen. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.

Lösungsansätze