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Version vom 21. Mai 2024, 12:23 Uhr
Beschreibung
Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die Verwendung von personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.
Kurzfassung
Informationspflicht des Herstellers zum rechtmäßigen Zweck und Verwendung von personenbezogenen Daten.
Anmerkungen
Prüftiefe
- CHECK
Der Evaluator prüft, ob eine Beschreibung vorhanden ist und diese den rechtmäßigen Zwecken der Anwendung entspricht. Dabei werden die vom Hersteller definierten rechtmäßige Zwecke als Grundlage genutzt. Eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit ist nicht erforderlich.