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Version vom 25. Juli 2024, 22:44 Uhr

 Beschreibung
O.Purp 1Der Hersteller MUSS die rechtmäßigen Zwecke der Web-Anwendung und die Verwendung von personenbezogenen Daten offenlegen (etwa in der Beschreibung der Nutzungsbedingungen der Web-Anwendung) und den Nutzer spätestens bei der erstmaligen Nutzung der Anwendung darüber informieren.
O.Purp 2Die Web-Anwendung DARF KEINE Daten erheben und verarbeiten, die nicht dem rechtmäßigen Zweck der Anwendung dienen.
O.Purp 3Die Web-Anwendung MUSS vor jeglicher Erfassung oder Verarbeitung personenbezogener aktive und eindeutige Einwilligungserklärung des Nutzers einholen.
O.Purp 4Daten, deren Verwendung der Nutzer nicht ausdrücklich zugestimmt hat, DÜRFEN NICHT von der Web-Anwendung oder dem Hintergrundsystem erfasst oder genutzt werden.
O.Purp 5Die Web-Anwendung MUSS ermöglichen, dass der Nutzer eine bereits erteilte Einwilligung wieder entziehen kann. Der Nutzer MUSS vor der Einwilligung über die Möglichkeit des Widerrufs und die sich daraus ergebenden Veränderungen im Verhalten der Anwendung informiert werden.
O.Purp 6Der Hersteller MUSS ein Verzeichnis führen, welches erkennen lässt, welche Nutzereinwilligungen vorliegen. Der nutzerspezifische Teil des Verzeichnisses MUSS für den Nutzer automatisiert einsehbar sein.
O.Purp 8Sofern es nicht für den vorgesehenen primären Zweck einer Web-Anwendung erforderlich ist, DÜRFEN sensible Daten NICHT mit Dritten geteilt werden. Die Anwendung MUSS den Nutzer über die Konsequenzen einer eventuellen Weitergabe von Anwendungsdaten vollumfänglich informieren und sein Einverständnis einholen (OPT-IN).
O.Purp 9Die Web-Anwendung DARF sensible Daten NICHT auf dem Bildschirm darstellen, außer dies ist für den primären Zweck der Anwendung erforderlich.